Für den Bau der Kirche verantwortlich war früher wie heute der jeweilige Bauherr. Im Fall des Ulmer Münsters war das z. B. die Pfarrgemeinde, die Stadtgemeinde. Die musste das Geld zusammenbringen. Bei den Kathedralkirchen musste das jeweilige Domkapitel das Geld aufbringen. In beiden Fällen waren immer Stiftungen erwartet und kamen auch. So war es z. B. beim Bau der Kathedrale von Strasbourg üblich – und das gilt auch für den mittelalterlichen Dom – das jeder Bürger, der es sich irgendwie leisten konnte, in seinem Testament einen Anteil für den Kathedralbau bestimmte. Von Barbara Schock-Werner