Am Abend des 26. Oktober 1962 besetzte die Polizei Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Hamburger Pressehaus. Vorausgegangen waren Berichte des „Spiegel“, die sehr kritisch gegenüber der Politik von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) waren. Insbesondere der Artikel, der am 10. Oktober 1962 unter der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“ erschienen war.
Der Artikel kam zu dem Ergebnis, dass die Verteidigungsstrategie der Bundeswehr im Fall eines sowjetischen Angriffs nicht funktionieren würde. Die Bundeswehr sei dafür zu schlecht ausgestattet.
Diesen Artikel und die darin enthaltenen Details betrachteten Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Verteidigungsminister Strauß als Landesverrat, aber auch Bundesanwalt Albin Kuhn sah das so.
Am 23. Oktober 1962 ergingen Haftbefehle, drei Tage später schlug das Bundeskriminalamt zu und am folgenden Morgen, dem 27. Oktober 1962, informierte der Verlag die Öffentlichkeit über die Vorgänge.
Später, am selben Tag, befragen Journalisten die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, worüber wiederum der Südwestfunk berichtete. Darin fällt auch das Stichwort „Onkel Aloys“. Unter diesem Titel war im September bereits ein Strauß-kritischer Artikel im Spiegel erschienen – und zwar darüber, dass ein enger Vertrauter der Strauß-Familie, Aloys Brandenstein, durch Rüstungsgeschäfte der Bundesregierung Millionen an Provisionsgeldern kassiert habe.
Minister Strauß verklagt „Spiegel“-Chef Rudolf Augstein. Viele spekulieren, dass die aktuelle Aktion gegen den „Spiegel“ ein Racheakt des Verteidigungsministeriums sei. Auch diese Frage sprechen die Journalisten gegenüber der Bundesanwaltschaft an.