Anfang Mai 1949 neigt sich die Arbeit am Grundgesetz dem Ende zu. Am 2. Mai interviewt der Süddeutsche Rundfunk zwei prägende Mitglieder des Parlamentarischen Rats über die Fortschritte. Der eine ist der FDP-Vorsitzende Theodor Heuss, der andere der Sozialdemokrat Fritz Eberhard. Im Interview geht es um die ablehnende Haltung der CSU zum Grundgesetz, um die Aussicht auf eine gesamtdeutsche Lösung, um die Sicherung der Verkehrswege nach Berlin sowie um die Frage der Neutralität Deutschlands.
Das Interview führte Oswald Hirschfeld.
Fritz Eberhard setzte sich im Parlamentarischen Rat unter anderem für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein. Noch im selben Jahr, 1949, wurde er Intendant des Süddeutschen Rundfunks. Theodor Heuss wurde im selben Jahr erster Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Kultur & Gesellschaft
Archivradio – Geschichte im Original Folgen
Historische Aufnahmen und Radioberichte von den ersten Tonaufzeichnungen bis (fast) heute. Das Archivradio der ARD macht Geschichte hör- und die Stimmung vergangener Jahrzehnte fühlbar. Präsentiert von: Gábor Paál, Lukas Meyer-Blankenburg, Maximilian Schönherr und Christoph König. Ein Podcast von SWR, BR, HR, MDR und WDR. https://archivradio.de | Übersicht über alle Beiträge: http://x.swr.de/s/archivradiokatalog
Folgen von Archivradio – Geschichte im Original
934 Folgen
-
Folge vom 22.05.2024Letzter Schliff am Grundgesetz – Interview mit Theodor Heuss und Fritz Eberhard | 2.5.1949
-
Folge vom 22.05.2024Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert | 18.1.1949"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – Im Januar 1949 wird dieser Artikel in den Entwurf für das neue Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Dies ist vor allem das Verdienst der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert.
-
Folge vom 22.05.2024Carlo Schmid will starke Präambel im Grundgesetz | 20.10.1948Das Grundgesetz wurde 1949 "Grundgesetz" genannt, weil es nicht "Verfassung" heißen sollte. Mit dem Wort "Grundgesetz" sollte die Vorläufigkeit des Regelwerks unterstrichen werden, angesichts der deutschen Teilung. Und in der Präambel, die den Artikeln vorangestellt wurde, war dies ebenfalls das zentrale Motiv. Dort heißt es: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Über die Präambel diskutierte der Parlamentarische Rat auch in seiner 6. Sitzung am 20. Oktober 1948. Dort plädierte der Staatsrechtler und Sozialdemokrat Carlo Schmid dafür, dass die Präambel wirklich explizit sagen soll: Warum dieses Grundgesetz? Was soll es sein und was nicht? Und: Was bleibt dem deutschen Volk "zu tun noch aufgegeben"? Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde der zweite Teil der Präambel angepasst. Dort heißt es nun: "Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."