In Berlin wird am Samstag gegen die Corona-Schutzmaßnahmen demonstriert. Und das, obwohl die Aufmärsche zunächst verboten wurden. Ist es richtig, Demos zum Schutz der Allgemeinheit verbieten zu wollen?
Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot der Demo gegen die Corona-Poltik am Samstag in der Hauptstadt in erster Instanz gekippt. Nach Auffassung des Gerichts sind die Demonstrationen unter Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands zulässig. Bleiben die Gerichte bei der Erlaubnis, muss die Polizei die Demonstration zähneknirschend begleiten.
Das Verbot sei ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, meint auch SZ-Berlin-Korrespondent Jan Heidtmann. Allerdings habe es auch gute Gründe der Berliner Polizei für ein Verbot gegeben. Denn es sei nicht zu erwarten, dass sich die Teilnehmer an Hygieneregeln halten werden. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe sich nach dem zeitweiligen Verbot schockiert gezeigt, so eine "massive Aggressivität" habe er noch nie zuvor gespürt. Auch würde eine "undurchschaubare Melange" an Demonstranten erwartet, sagt Heidtmann. Darunter seien viele rechtsradikale Gruppen, die zur Gewalt aufrufen würden. Und wer mit denen marschiere, mache sich gemein mit deren Sache.
**Weitere Themen:** Corona: Kanzlerin ruft zum Durchhalten auf, Bayerns Grenzpolizei ist teils verfassungswidrig, Japans Premier Abe tritt zurück.
**Moderation, Redaktion:** Lars Langenau
**Redaktion:** Justin Patchett
**Produktion:** Justin Patchett, Carlo Sarsky
_Zusätzliches Audiomaterial über Reuters und dpa_