Die AfD ist eine Partei am rechten Rand des politischen Spektrums. In Sachsen stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Doch ist die Partei als Ganze deshalb schon verfassungswidrig?
Könnte, anders als bei der NPD 2017, ein Verbotsantrag als begründet akzeptiert und durchgesetzt werden? Und ist es überhaupt sinnvoll, eine Partei, der in einigen Regionen Deutschlands mehr als ein Drittel der Bevölkerung folgt, zu verbieten? Ja, sagen manche, denn wenn sie erstmal an der Macht ist, wird es keine gesetzliche Möglichkeit mehr dazu geben.
Darüber wollen wir sprechen, mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Peter Michael Huber, dem Verfassungsjuristen Alexander Thiele von der Business & Law School Berlin, sowie mit den Journalisten Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung und Patrick Bahners von der FAZ.
Podcast-Tipp:
11 km - der Tagesschau-Podcast
Vernetzung der AfD: "So gefährlich wie nie"
“Privat”. So kommentierte die AfD bislang das Geheimtreffen mit Rechtsextremisten Ende November in einem Hotel bei Potsdam. Die Correctiv-Recherche hatte allerdings offengelegt, dass auch Roland Hartwig, bis dato Referent von AfD Parteichefin Alice Weidel, dabei war. Tage später wurde der Arbeitsvertrag von Hartwig “im beidseitigen Einvernehmen aufgelöst”. Die Konsequenz für nicht bekannte Alleingänge? Katja Riedel erzählt bei 11KM über die Recherche von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung, die zeigt: Die AfD hat bis in die Parteispitze mehr mit dem Potsdamer Treffen zu tun als bisher bekannt. Im Fokus: Arne Friedrich Mörig, Sohn des Veranstalters des "Potsdamer Treffens”. Wie weit reichen die Verbindungen zwischen AfD und Rechtsextremen und wie gefährlich ist das für die Demokratie?
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