Diese Episode erscheint „außer der Reihe“. Ich war vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit eingeladen, zu einem Thema aus der Medizinethik zu referieren. Es geht um das Recht auf Nicht-Wissen.
Als Patientin hast du normalerweise ein Recht zu wissen, was medizinisch mit dir los ist. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Menschen das gar nicht alles bis ins letzte Detail wissen wollen, zum Beispiel in der Humangenetik. Dieses Recht hat man nicht nur als Patientin, sondern auch als Teilnehmerin an medizinischen Studien, also in der Forschung.
Damit kann die Forscherin in einen Gewissenskonflikt geraten. Wenn sie den vermeiden will – darf sie Menschen, die von ihrem Recht auf Nicht-Wissen Gebrauch machen wollen, dann von vorneherein aus der Studie ausschließen?