Der Arbeitgeber zahlt der Mitarbeiterin 8.000 Euro.
Diese verpflichtet sich im Gegenzug die Ausbildung zu absolvieren und die Prüfung zu bestehen. Schafft sie diese nicht oder kündigt das Arbeitsverhältnis, so soll sie das Geld anteilig zurückzahlen. So wurde es
schriftlich festgehalten.
Die Gerichte mussten entscheiden und eine/r blieb auf
dem Schaden sitzen.
Inhaltlicher Leitsatz zu BAG, Urteil vom 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
Wird vom Arbeitgeber eine Ausbildung, in diesem
Fall zur Steuerberaterin, mitfinanziert, darf grundsätzlich eine
Rückzahlungspflicht vereinbart werden, falls das Examen nicht
angetreten wird.
Die AGB müssen aber, so die Richter des BAG, bei den
Gründen für den Abbruch differenzieren, um eine unangemessene
Benachteiligung zu vermeiden.
Was war passiert?
Das hörst du in dieser Podcastfolge!
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