Triggerwarnung: Im zweiten Fall geht um sexuelle Gewalt und Gewalt an Kindern.
Lebenslang gleich ein Leben lang? In Deutschland nicht wirklich. Selbst wer vor Gericht die lebenslange Haftstrafe erhält, hat nach 15 Jahren die Möglichkeit, aus der Haft entlassen zu werden und wieder ein Leben in Freiheit zu führen. Doch es gibt Verbrechen, die so abscheulich sind, dass Täter:innen diese Chance verspielen.
Tschüss Hotel Mama, hallo eigene Wohnung. Moritz kann es kaum erwarten. Gemeinsam mit Julia wird er seine ersten eigenen vier Wände beziehen. Bei den Renovierungsarbeiten bekommen die beiden tatkräftige Unterstützung. Während Julia und die anderen am späten 2. Oktober 2018 bereits den Feierabend eingeläutet haben, werkelt Moritz noch länger in der Wohnung. Unwissend darüber, dass er hier niemals einziehen wird.
Wo sind Noah und Lina? Das ist die Frage, die die Polizei beschäftigt. Der 11-Jährige und seine zwei Jahre jüngere Schwester sind vom Spielen nicht nach Hause gekommen. Im Großaufgebot durchkämmen Polizist:innen jeden Quadratmeter ihres Wohnortes in der Hoffnung, die Kinder lebendig zu finden. Doch schnell stellt sich für die Beamt:innen heraus: Sie haben es nicht nur mit einem furchtbaren Verbrechen zu tun, sondern auch mit dunklen Fantasien.
In dieser Folge von “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” geht es um die “Besondere Schwere der Schuld”. Ein Urteilszusatz, den Richter:innen an eine lebenslange Freiheitsstrafe knüpfen können und der zur Konsequenz hat, dass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Unter anderem erklären wir euch, welche Kriterien für die Besondere Schwere der Schuld gelten, inwieweit Gerichte bei der Feststellung einen Spielraum haben und warum es Jurist:innen gibt, die das Konzept kritisch sehen.
Experte in dieser Folge: Dr. Kai-Daniel Weil, Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei Abel & Kollegen
**Kapitel**
1. Fall “Moritz”
2. Aha: Die Besondere Schwere der Schuld
3. Gesamtwürdigung und Zahlen
4. Fall “Noah und Lina”
5. Aha: Die Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht
6. Aussetzung der Reststrafe: Prozedere und Kriterien
7. Kritik und Reformvorschläge
**Credit**
Produzentinnen/ Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers
Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Jennifer Fahrenholz
Schnitt: Pauline Korb
Rechtliche Abnahme: Abel und Kollegen
**Shownotes**
*Fall Moritz*
Urteil: Landgericht Aachen, 97 KLs 401 Js 561/18
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Aachener Zeitung: “Die vergebliche Suche nach innerem Frieden”: https://bitly.ws/3hJyf
“Tötungsdelikt in Waldfeucht”: Pressekonferenz vom 16.11.2018: https://bitly.ws/3hJyh
*Fall “Noah und Lina”*
Spiegel: “Mord an Tom und Sonja. Angeklagter schildert grausige Details”: https://bitly.ws/3hJyi
Süddeutsche Zeitung: “Notizen vom Kindermordprozess. Ein Blick in den Abgrund”: https://bitly.ws/3hJyk
FAZ: “Zweifacher Kindermord. Polizei fahndet nach zwei Tatverdächtigen”: https://bitly.ws/3hJyn
*Diskussion*
Kriminologische Leitstelle: “Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen. Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2021”: https://bitly.ws/3hJyp
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform: “Die Umstände von Gewicht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Analyse von Mordurteilen im Zeitraum 2000 - 2020”: https://bitly.ws/3hJyr
Bundesgerichtshof: 5 StR 524/15, Urteil vom 22. Juni 2016
Strafvollzugsanstalt.org: “Begriffserklärung: Lebenslang, besondere Schwere der Schuld & Sicherheitsverwahrung”: https://bitly.ws/3hJyu
Policy Paper der Strafverteidigervereinigungen: “Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe”: https://bitly.ws/3hJyx
**Partner der Episode**
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