Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber im Kanton Zürich erhalten im kommenden Jahr keine Lohnerhöhung. Dies hat der Kantonsrat im Rahmen der Budget-Debatte entschieden. Sie erhalten nun also lediglich den Teuerungsausgleich. Das Obergericht hatte eine moderate Lohnerhöhung beantragt.
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