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Alarm aus der Kita - Wenn Kommunen nur Betreuungsplätze schaffen
Ab August garantiert das Gesetz den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- bis Dreijährige. Viele Kitas fürchten Klagen von Eltern, deren Kinder doch nicht untergekommen sind. Sie suchen nach Übergangslösungen wie "Platzsharing". Darunter leiden die Kleinsten genauso wie die Erzieher.
Ab 1. August 2013 haben alle Eltern ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita. Längst erweist sich die von der Bundesregierung geschätzte Ausbauquote von 33 Prozent als überholt.
In den Metropolen verlangen sechzig oder siebzig Prozent der Eltern ein Angebot von ihrer Kommune. Die bauen deshalb nicht nur aus. Sie erfinden Not- und Übergangslösungen, um der gefürchteten Klagewelle zu entgehen: Sie stopfen zusätzliche Kinder in die sowieso oft schon vollen Kindergruppen, schlagen ein "Platzsharing" vor, nehmen jeden als Betreuungskraft.
Das ist fatal für die Kleinsten. Angewiesen auf stabile, neugierige, freundliche Bezugspersonen, werden die Ein- bis Dreijährigen um wichtige Lernerfahrungen betrogen.
Fatal ist es aber auch für die Erzieherinnen und wenigen Erzieher. Sie sehen sich immer mehr in einem Dilemma zwischen hohen Ansprüchen, schlechten Bedingungen und geringer Wertschätzung. Viele werden müde und brennen aus.
Auch wenn der quantitative Ausbau der Kinderbetreuung eine Erfolgsgeschichte werden sollte, die Sorge um gute Bedingungen für die Jüngsten besteht nach wie vor.
"Alarm aus der Kita" im Überblick
Alarm aus der Kita
von Barbara Leitner
Produktion: 2013
Sendezeit | Fr, 19.07.2013 | 19:15 - 20:00 Uhr |
Sendung | Deutschlandfunk "Dossier/Das Kulturgespräch" |