Ist das Hotel eine Baustelle? Ist der Pool gesperrt, der Strand verschmutzt und das Essen inakzeptabel? Dann könnte es sich um einen Reisemangel handeln. Die Judikatursammlungen zum Thema füllen inzwischen Bände, bekannt sind die "Frankfurter Tabelle" und die "Wiener Liste". Eindeutig sind solche Fälle dann, wenn die Realität vom Prospekt abweicht und versprochene Leistungen nicht erbracht werden. Schwieriger ist es, wenn es um hauptsächlich subjektive Mängel geht: Eintöniges Essen, zum Beispiel. In jedem Fall gilt: Mängel unverzüglich und an Ort und Stelle monieren.Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt und Rechtskonsulent der Ö1-Konsumentenredaktion, geht im help-Studio auf Anfragen von Hörerinnen und Hörern ein, gibt Hintergrundinformationen zur Rechtslage und Tipps für den Fall, dass der Urlaub ins Wasser fällt.Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in Ö1 am 15.6.2024