Ausländischen Pflegekräften steht auch in Ruhezeiten der Mindestlohn zu. Gespräch mit Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, über die massiven Folgen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts.
3,3 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause betreut. Der überwiegende Teil von Angehörigen, andere von Hunderttausenden Pflegekräften. Die stammen meist aus Osteuropa mit Verträgen oft von ausländischen Dienstleistern. Oft werden ihre Arbeitszeiten nicht eingehalten, viele sind ohne Urlaubsanspruch, geschweige denn haben sie eine Privatsphäre. Dabei sind sie systemrelevant in einem System, dass nicht nur die Gewerkschaft Verdi als rechtlich unhaltbar und als ausbeuterisch anprangert. Für diese häuslichen Pflegekräfte hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach haben sie einen Anspruch auf den vollen Mindestlohn, auch in Bereitschaftszeiten.
"Die Pflege zu Hause ist mit dem Urteil noch einmal ein Stück schwieriger geworden", sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele im Gespräch mit der SZ. Es brauche dringend Standards auch für ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland tätig seien. Es könne nicht angehen, dass manche Menschen dabei 24 Stunden und sieben Tage in der Woche arbeiten würden. In dem Zusammenhang übte sie scharfe Kritik an der Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Es warte auf die neue Bundesregierung deshalb eine riesige Aufgabe, die Interessen der Pflegebedürftigen und die der Pflegekräfte unter ein Dach zu bekommen. Auch wegen der explodierenden Kosten fordert Bentele für den größten deutschen Sozialverband eine "Pflege-Vollversicherung". Finanziert werden müsse die auch durch eine Zusammenlegung der privaten- und gesetzlichen Krankenkassen. Unterstützt werden könnte häusliche Pflege aber auch durch ambulante Pflegedienste und andere flexible Kurzzeitpflege.
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Redaktion, Moderation: Lars Langenau
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