«Im Namen Gottes des Allmächtigen» So beginnt seit 175 Jahren die Bundesverfassung. Was früher eine Selbstverständlichkeit war – jedes gewichtige Dokument begann so – wirkt heute wie aus der Zeit gefallen. Sagen die einen. Andere wiederum möchten Gott in der Präambel nicht missen.
Gott findet man in der Präambel der Bundesverfassung. Ansonsten wird sein Name in keinem der 196 Artikel genannt. Die Religion wird ziemlich kurz abgefertigt: In Artikel 15 geht es um die Glaubens- und Religionsfreiheit. Man kann glauben, muss aber nicht. Man kann zu einer Religionsgemeinschaft gehören, muss aber nicht. Wie Kirche und Staat zusammengehen, ist Sache der Kantone. Auch das liest man in der Bundesverfassung.
Alles nüchtern und nachvollziehbar. Was wiederum die Frage aufwirft, warum die Bundesverfassung, dieser ausgeklügelte Schweizer Gesellschaftsvertrag, mit der Anrufung Gottes beginnt? Auch in der revidierten Ausgabe von 1999.
Passt «im Namen Gottes des Allmächtigen» noch zur Bundesverfassung?
Darüber diskutieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern in der Sendung Forum
* Lisa Arnold, Geschäftsführerin der Freidenkenden Schweiz
* Peter Schneeberger, Präsident der Freikirchen Schweiz
* Rita Famos, Präsidentin der evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, ist für einen Teil der Sendung zugeschaltet