Ivo Zürcher betreibt in Aeugst am Albis ZH einen Gnadenhof mit 200 Tieren. Eine Arbeit, die nie zu Ende geht. Irgendwo sucht immer ein Tier einen neuen Platz.
Gezweifelt hat der gelernte Bauer und Tierpfleger nie an seiner Tierliebe. Er hat es nie bereut, so vielen Tieren eine neue Heimat zu geben. Bereut hat er nur, dass er nicht alle Tiere aufnehmen konnte, die ihm angeboten oder bei ihm abgegeben wurden.
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Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.
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Folge vom 20.11.2025Neue Heimat für misshandelte Tiere auf dem Gnadenhof
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Folge vom 19.11.2025Tierquälerei melden: So gehen Sie richtig vorWer Tierleid vermutet, sollte nicht wegsehen. Bei Verdacht auf Tierquälerei, Misshandlung, Verwahrlosung und so weiter gibt es verschiedene Möglichkeiten, Meldung zu erstatten. Tierquälerei bleibt oft unentdeckt, weil sie hinter verschlossenen Türen passiert. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Tier misshandelt oder vernachlässigt wird, gilt: Vertrauen Sie Ihrem Gefühl und handeln Sie besonnen. Die wichtigsten Schritte: · Gespräch suchen: Sprechen Sie zuerst mit dem Tierhalter, der Tierhalterin und schildern Sie Ihre Beobachtungen. · Dokumentieren: Machen Sie Fotos, notieren Sie Ort, Datum und Details. Zeugen können helfen. · Melden: Bleibt die Situation unverändert, wenden Sie sich an das kantonale Veterinäramt. · Beratung: Bei Unsicherheit können Sie sich an den Schweizer Tierschutz STS wenden – auch anonym. Wichtig: Betreten Sie kein fremdes Grundstück und bringen Sie sich nicht in Gefahr. Mit Zivilcourage und korrektem Vorgehen helfen Sie, Tierleid zu verhindern.
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Folge vom 18.11.2025Tierquälerei: Was gilt als Straftat und wie erkennt man sie?Tierquälerei ist in der Schweiz klar gesetzlich definiert – doch viele Fälle bleiben lange unentdeckt. Man kann aber Anzeichen erkennen, bevor es zu spät ist. Das Schweizer Tierschutzgesetz spricht von Tierquälerei bei besonders schwerwiegenden Verstössen. Dazu gehören Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige Überanstrengung, die qualvolle Tötung eines Tieres sowie das Aussetzen oder Zurücklassen, um sich seiner zu entledigen. Auch Tierkämpfe fallen unter diese Kategorie. Weniger gravierende Verstösse – wie zu kleine Gehege für Heimtiere – gelten als Verletzung der Tierschutzverordnung, sind aber ebenfalls strafbar. Wie erkennen Sie Tierquälerei? · Offensichtliche Anzeichen sind Verletzungen, Unterernährung oder extreme Verwahrlosung. · Auch das Verhalten gibt Hinweise: übermässige Angst, Stress oder Aggressivität können auf Missstände hindeuten. · Bei Heimtieren ist oft nicht sofort sichtbar, dass sie leiden – achten Sie auch auf das Umfeld und fragen Sie sich, ob die Bedürfnisse der Tierart erfüllt sind. Was tun bei Verdacht? · Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Tierhalter. · Bleibt die Situation unverändert, melden Sie den Fall dem kantonalen Veterinäramt. · Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Datum, Ort) und sammeln Sie, wenn möglich, Zeugen.
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Folge vom 17.11.2025Tierquälerei: Was tun im Verdachtsfall?Tierquälerei ist strafbar – doch wie erkennt man sie und wohin meldet man Verdachtsfälle? Und wie handeln Behörden und Tierschutzorganisationen? Tierquälerei kann viele Gesichter haben: Misshandlung, Vernachlässigung oder das Aussetzen von Heimtieren. Doch wie erkennt man Anzeichen von Leid? Und was ist der richtige Weg, um Verdachtsfälle zu melden? Im «Ratgeber» gibt Arlette Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen. · Tierquälerei ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. · Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder Aggression, verdreckte Umgebung. · Beweise sichern: Fotos, Videos, Notizen mit Datum und Ort. · Richtig melden: - Kantonales Veterinäramt (zuständig für Kontrollen). - Polizei (bei akuter Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten). - Schweizer Tierschutz STS (Fachstelle Tierschutzkontrollen). · Anonymität möglich, aber Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich. · Nicht selbst eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht. · Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von Missständen.