Ein solches Urteil gab es noch nie: Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat in dieser Woche erstmals entschieden, dass
mangelnder Klimaschutz Menschenrechte verletzt. Mit der Entscheidung hat
das Gericht einer Gruppe von mehr als 2.000 Schweizer Seniorinnen recht
gegeben. Sie hatten ihrer Regierung vorgeworfen, nicht genug gegen den
Klimawandel zu tun. Dass die Klage erfolgreich war, wird als
historischer Moment gefeiert. Könnte dieses Urteil viele ähnliche nach
sich ziehen? Und verlagert sich der Kampf für mehr Klimaschutz damit von
der Straße in den Gerichtssaal?
Um vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage
Erfolg zu haben, muss vorher der nationale Rechtsweg ausgeschöpft worden
sein. Auch das hat eine Entscheidung des Gerichts diese Woche bestätigt.
Denn die Schweizerinnen waren nicht die Einzigen, die ein Land für ihr
Versagen im Klimaschutz verklagt haben. Eine Gruppe Jugendlicher aus
Portugal hat gleich 32 europäischen Staaten vorgeworfen, ihre
Treibhausgasemissionen nicht stark genug zu reduzieren. Dadurch sehen
sich die jungen Erwachsenen unmittelbar in ihrem Leben bedroht.
Eingereicht hatten sie ihre Klage im September 2020, drei Jahre nach den
verheerenden Waldbränden in Portugal, bei denen zahlreiche Menschen ums
Leben gekommen sind. Der EGMR hat die Klage abgewiesen. Als Begründung
gab die Richterin an, dass die Jugendlichen erst den Weg über die
portugiesischen Gerichte hätten gehen müssen.
ZEIT ONLINE-Redakteurin Viola Kiel war zur Urteilsverkündung in
Straßburg, in diesem Was jetzt?-Spezial teilt sie ihre Eindrücke. Die
Europa- und Völkerrechtlerin Birgit Peters spricht im Podcast über
Klimaklagen als juristisches Instrument im Kampf gegen den Klimawandel.
Moderation und Produktion: Rita Lauter
Redaktion: Constanze Kainz
Recherche: Julian Sadeghi und Paulina Kraft
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