Das Impftempo in Deutschland zieht deutlich an. Rund 25 Millionen Menschen haben bereits eine erste Dosis bekommen, etwas mehr als sieben Millionen gelten als vollständig gegen Corona geimpft. Zudem hat an diesem Freitag der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht, dass Geimpfte wieder mehr Freiheiten zurückerhalten sollen. Spätestens an diesem Punkt drängt sich die Frage auf, wie soll verlässlich und vor allem fälschungssicher dokumentiert werden, wer geimpft ist und wer nicht?
Eine Schlüsselfunktion in dieser heiklen Diskussion kann dem von der EU entwickelten digitalen Impfpass beikommen. Bei diesem Impfpass, der auch als "grünes Zertifikat" bezeichnet wird, handelt es sich um einen QR-Code, den man in einer App auf seinem Handy speichert oder auf Papier ausgedruckt bei sich tragen kann. Johannes Bahrke, Sprecher für Digitales bei der EU-Kommission in Brüssel, erklärt im CoronaCast bei Sächsische.de die wichtigsten Fragen zu Technik, Recht und Datensicherheit.
"Zuerst aber, das ist das wichtigste dabei, der digitale Impfpass soll das wieder ermöglichen, was Europa ausmacht: das Recht sich frei zu bewegen, frei zu reisen", leitet Bahrke ein. Und dann wird es technisch. Denn hinter dem simpel anmutenden QR-Code, den etwa ein Beamter am Flughafen bei der Einreise in einem anderen Land scannt, steckt ein komplexes System.
Die Firmen SAP und Telekom, die auch die deutsche Corona-Warn-App programmiert haben, arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Umsetzung. "Schon nächste Woche startet ein Testlauf. In Deutschland eine Woche später", so Bahrke. Ziel sei es, darauf hätten sich die EU-Mitglieder verständigt, bis spätestens Ende Juni alle EU-Länder an das System anzuschließen. "Manche, wie etwa Frankreich, signalisieren schon jetzt, dass sie soweit vorbereitet sind. Andere brauchen noch etwas."
Doch was steckt in dem QR-Code und wie soll die Anwendung in der Praxis funktionieren? Im Grunde gibt es drei entscheidende Dinge, erklärt Bahrke.
Erstens: Die zertifizierende Stelle, also ein Impfzentrum, Arzt, Apotheke oder eine andere Einrichtung, die für das Bestätigen einer erfolgten Impfung oder Corona-Testung berechtigt ist. Durch das Bestätigen von einer dieser Stellen wird der QR-Code eines Geimpften, Getesteten oder Genesenen schlicht mit eben dieser Statusinformation versorgt. Namen, Adressen, sonstige empfindliche Daten werden in dem Code nicht gesichert.
Zweitens: Das Trägermedium des QR-Codes, das in der Regel ein Smartphone ist. Nach der Bestätigung über eine erfolgte Impfung lässt sich der Code in einer App aufbewahren. Auch sei es laut Bahrke möglich, dass der Code in bereits existierende Corona-Apps integriert werden könne. Dies sei jedoch Sache der Länder. Wichtig beim Punkt Trägermedium: Der QR-Code kann auch ausgedruckt werden.
Drittens: Das Scannen beziehungsweise Verifizieren. Anhand des QR-Codes können öffentliche Stellen die Echtheit des "grünen Zertifikats" feststellen. So ist überall in Europa möglich, genau nachzusehen, ob der nötige Impfstatus vorliegt oder nicht. Wichtiges Kriterium noch: Neben einer vollständigen Impfung lassen sich auch Testergebnisse oder überstandene Corona-Erkrankungen über den Code sichern. Beim Scannen ist der überprüfenden Stelle deshalb auch ersichtlich, wann die Gültigkeit eines Tests endet oder wie lange eine Erkrankung zurück liegt.
Hinsichtlich der Fälschungssicherheit des QR-Codes stellt Bahrke fest: "Der ist sicher." Schließlich würden nur die ausgebenden Stellen über die entsprechende Berechtigung verfügen. Problematisch sei jedoch der Umgang mit allen bereits früher geimpften, die nun nachträglich den Code erstellen lassen möchten. "Klar ist, jeder hat das Recht dazu", so Bahrke. Allerdings müsste in diesen Fällen genau überprüft werden, ob derjenige, der sich einen digitalen Impfpass ausstellen lassen möchte, auch wirklich einen echten Impfnachweis vorzeigen könne.
Das Podcast-Gespräch wurde über einen Videoanruf aufgezeichnet.